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Schutzkonzept zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt und allen anderen Formen von Gewalt

In seiner Sitzung am 29. März 2022 hat der Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ahrensburg einstimmig die aktualisierte Version 1.8 des Schutzkonzept zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt und allen anderen Formen von Gewalt beschlossen.

Schutzkonzept (Druckversion)

 

Schutzkonzept zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt und allen anderen Formen von Gewalt

Vorwort

Wir, die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ahrensburg, sind eine selbständige Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Wir wissen uns zum friedlichen Zusammenleben und zum Gespräch mit allen Menschen, gleich welcher Religion oder Weltanschauung, verpflichtet. Wir verfolgen den Verkündigungsauftrag und die Bildung und Erhaltung eines Wertekanons, indem wir am Konziliaren Prozess der Kirchen zu Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung teilhaben. Wir erkennen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen wie auch die UN-Kinderrechtskonvention als verbindlich an.

Wir sind durch das Präventionsgesetz der Nordkirche und durch die von uns anerkannte Vereinbarung zwischen dem ‚Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs‘ (UBSKM) und der ‚Evangelischen Kirche in Deutschland‘ (EKD), verpflichtet, ein Schutzkonzept zu entwickeln. Gleichzeitig sind wir als freier Träger der Jugendhilfe durch den Kreis Stormarn anerkannt und damit nach dem Bundeskinderschutzgesetz, einem Artikelgesetz, das mehrere Gesetze sich vereint, verpflichtet, ein Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (§§ 45, 79a SGB VIII) zu entwickeln und anzuwenden. Das Präventionsgesetz soll Menschen aller Altersgruppen in unserer Gemeinde dienen und diesen Anspruch soll das vorliegende Schutzkonzept ebenfalls erfüllen; bei der Ausarbeitung und Formulierung werden Kinder und Jugendliche allerdings als besonders schutzbedürftig in den Fokus genommen.

Wir stellen fest: Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor allen Formen von Gewalt, selbstverständlich auch vor sexualisierter Gewalt. Sexueller Missbrauch durch Erwachsene, ältere Jugendliche oder durch Gleichaltrige kann zu großem Leid führen, die Folgen belasten nicht selten ein Leben lang.

Wir verurteilen jede Form von Gewalt, vor allem sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Wir wollen, dass Kindern und Jugendlichen künftig umfassenderer Schutz zuteilwird, insbesondere dort, wo individuelle und strukturelle Handlungsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, wirkungsvoll Hilfe erhalten.

Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in unserer Kirchengemeinde bestmöglich vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Dabei haben wir sowohl Orte im Blick, an denen Kinder und Jugendliche haupt-, neben-oder ehrenamtlich tätigen Erwachsenen anvertraut werden, als auch Gruppen, in denen Kinder und Jugendliche sich selbst (älteren) Jugendlichen anvertrauen bzw. anvertraut werden. Kinder und Jugendliche sollen an diesen Schutz- und Kompetenzorten vertrauensvolle und kompetente Ansprechpersonen finden, wenn sie Hilfe brauchen.

Wir wollen die Kommunikation über sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche erleichtern. Schweigen hilft nur den Tätern und Täterinnen. Verharmlosung, Wegschauen oder mangelnde Vorstellungskraft müssen endgültig überwunden werden. Das in unserer eigenen Kirchengemeinde verursachte und erlittene Leid ermahnt uns zur Wachsamkeit und zum Handeln. Achtsam im Umgang und konsequent im Handeln zu sein bedeutet für uns: Gemeinsam wollen wir eine noch stärkere Sensibilisierung für das Thema und die vielfältigen Gefahrenlagen erreichen und mit der Umsetzung des vorliegenden Schutzkonzepts unseren Beitrag für ein weiter zu steigerndes Engagement gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen leisten.

Schutz wird nur dann wirksam sein, wenn es kein Tabu mehr ist, wahrzunehmen, dass sexualisierte Gewalt in all ihren Formen geschieht und geschehen konnte. Wir halten die unabhängige Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt in der Vergangenheit für wichtig und notwendig. Sie soll dazu beitragen, durch Missbrauch erlittenes Leid anzuerkennen und Erkenntnisse für künftige Prävention, Intervention und Aufarbeitung zu gewinnen.

 

Hinweise:

  1. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Textfassung bei personenbezogenen Bezeichnungen überwiegend die männliche Form stellvertretend für weibliche und männliche und Personen verwendet.
  2. Bei der Verwendung des Begriffes „Kindeswohlgefährdung“ sind stets Kinder und Jugendliche gemeint.
  3. Aus Gründen der besseren Anwendbarkeit und Umsetzung des Schutzkonzepts werden u.a. Querverweise zu Anlagen mit Arbeitshilfen, Methoden und Leitfäden, Gesetzestexten, Durchführungs- und Ausführungsanweisungen eingefügt sowie besondere Hinweise, Ergebnisse und Vereinbarungen in die ansonsten nicht zu verändernde Textfassung des Schutzkonzepts fortlaufend, mindestens im jährlichen Turnus, in  einer besonderen Formatierung, kursiv gesetzte Schrift in blau, überprüft und eingefügt.

Präventionsgesetz der Nordkirche

Artikel der Ev. Zeitung zur Einführung des Präventionsgesetzes in der Nordkirche

Vereinbarung der EKD mit dem UBSKM

Bundeskinderschutzgesetz

Trägervereinbarung mit dem Kreis Stormarn gemäß §8a SGB VIII

Trägervereinbarung mit dem Kreis Stormarn gemäß §72a SGB VIII

 

1 Grundlagen

Der Kirchengemeinderat hat beschlossen, ein Schutzkonzept zu erstellen und anzuwenden, das Handlungssicherheit bei präventiven Maßnahmen gibt und im Falle einer erforderlichen Intervention, die notwendigen Schritte einzuleiten hilft. Zudem soll es einen transparenten und offenen Austausch in der Kirchengemeinde über das Thema Prävention von und Intervention bei Fällen sexualisierter Gewalt anregen und fördern.

Wir verstehen unsere Kirchengemeinde als Schutzraum und Kompetenzort für Menschen jeden Alters. Kinder und Jugendliche wollen wir durch unsere Arbeit in ihrer Entwicklung zu selbstbestimmten, selbstbewussten und eigenverantwortlich handelnden Menschen mit institutionellen und pädagogischen Maßnahmen begleiten und unterstützen. Die dafür notwendige Beziehungsarbeit lebt von Achtsamkeit, Respekt und Wertschätzung (s. Abb. 1) und muss von allen Verantwortlichen im Sinne der Leitlinie „Achtsam im Umgang, konsequent im Handeln“ angemessen gestaltet werden. Unsere Kirchengemeinde gewährleistet, dass Kinder und Jugendliche ausschließlich von persönlich geeigneten und fachlich qualifizierten Mitarbeitern altersgemäß beaufsichtigt, betreut oder ausgebildet werden. Dazu zählen insbesondere die Achtung der persönlichen Grenzen sowie Unterstützung und Hilfeleistungen bei Bekanntwerden von gewalttätigen und/ oder sexuellen Übergriffen.

 

1.1 Angaben zur Einrichtung und zum Träger

Unsere Kirchengemeinde bietet Menschen aller Altersgruppen eine Vielzahl von Veranstaltungen in unterschiedlichen Formaten; dies sind unter anderem (in alphabetischer Reihenfolge):

  1. Andachten, Gottesdienste
  2. Café International
  3. Friedhof/ Garten der Kinder
  4. Gemeindefeste
  5. Jugendevents, -fahrten, -fortbildungen, -gruppen, -projekte
  6. Kinderchöre
  7. Kindergruppen
  8. Kinderkirche/ Kindergottesdienst/ Krabbelgottesdienste/ Familiengottesdienste
  9. Kirchenmusikalische Gruppen
  10. Kitas im KGV (eigenes Schutzkonzept)
  11. Konfirmandengruppen
  12. Seelsorgerische Angebote
  13. Veranstaltungen/ Gruppenangebote für Erwachsene und ältere Menschen
  14. Veranstaltungen/ Gruppenangebote für Familien

 

Mit der verantwortlichen Planung, Vorbereitung und Durchführung der Angebote sind hauptamtliche Pastor*innen und Mitarbeiter*innen sowie persönlich und fachlich geeignete ehrenamtliche ältere Jugendliche/ Jugendgruppenleiter*innen und Erwachsene beauftragt. Dies sind insbesondere (in alphabetischer Reihenfolge):

  1. Ehrenamtliche/ Freiwillige mit übertragenem Verantwortungsbereich
  2. Familienberaterin
  3. Friedhofsmitarbeiter*innen
  4. Honorarkräfte
  5. Geringfügig Beschäftigte im kinder- und jugendnahen Bereich
  6. Jugendmitarbeiter
  7. Kirchenmusiker
  8. Küster*innen
  9. Pastor*innen
  10. Verwaltungsfachkräfte

 

Wir gestalten und verantworten unsere Arbeit als verfasste Kirche auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes und der gesetzlichen Vorgaben.

 

1.2 Struktur des Schutzkonzepts

Ein besonderer Fokus dieses Konzepts liegt auf dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Die Struktur des Schutzkonzepts ist angelehnt an die Vereinbarung zwischen der EKD und dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), in der acht Bausteine zur Konzeptentwicklung vorgeschlagen werden:

  1. Kooperation mit Fach- und Beratungsstellen
  2. Risikoanalyse/ Schutzanalyse/ Potenzialanalyse
  3. Personal/ Voraussetzungen zur Mitarbeit/ Fortbildungen für Mitarbeiter*innen
  4. Infoveranstaltungen für Kinder, Jugendliche, Eltern
  5. Partizipation von Kindern und Jugendlichen
  6. Verhaltenskodex
  7. Handlungsplan/ Verfahrensregeln
  8. Ansprechpersonen/ Beschwerdestellen

Das Schutzkonzept gilt als grundlegend vereinbarter Leitfaden, der nicht verändert werden soll.

Der Kirchengemeinderat beauftragt eine Arbeitsgruppe mit der Umsetzung des Schutzkonzepts, an der Vertreter möglichst aller Arbeitsbereiche der Kirchengemeinde beteiligt sein sollen.

Vereinbarung der EKD mit dem UBSKM

Literaturvorschläge

 

2 Bausteine

2.1 Kooperation mit Fach- und Beratungsstellen

Unsere Kirchengemeinde geht proaktiv und initiativ auf ausgewählte Fach- und Beratungsstellen zu, um mit ihnen eine Kooperation zu vereinbaren, die sich von der Konzepterstellung bis zu dem unter 2.8 beschriebenen Beschwerdeverfahren erstrecken soll. Die Kooperation ist zur Erreichung der im Vorwort beschriebenen Ziele wünschenswert und erforderlich, sie bezieht sich u.a. auf:

  • -          Konzeptentwicklung
  • -          Fachberatung der Kirchengemeinde in Krisenfällen (siehe 2.7)
  • -          Fachberatung und Inanspruchnahme von Hilfen für Betroffene
  • -          Fort- und Weiterbildungsangebote/ Informationsveranstaltungen (siehe 2.3)

 

Eine Kooperation mit folgenden Institutionen besteht bereits, bzw. wird angestrebt:

  • -          Arbeitsstelle Evangelische Jugend im Kirchenkreis Hamburg-Ost
  • -          Ev. Beratungsstelle Stormarn für Erziehungs-, Familien- und Lebensfragen
  • -          Fachberatung Intervention im Kirchenkreis Hamburg-Ost
  • -          Fachdienst 21 „Soziale Dienste“ im Kreis Stormarn
  • -          Fachstelle für Prävention im Kirchenkreis Hamburg-Ost
  • -          UNA – Unabhängige Ansprechstelle für Menschen, die in der Nordkirche sexuelle Übergriffe erlebt oder davon erfahren haben
  • -          sowie bei Bedarf die in 2.8 genannten Stelle

Die Fachstelle für Prävention im Kirchenkreis Hamburg-Ost unterstützt uns bereits professionell bei der Erstellung und Präsentation des Schutzkonzepts sowie bei Bedarf bei der Umsetzung.

Verzeichnis der Kooperationspartner und weiterer Fach- und Beratungsstellen

 

2.2 Risikoanalyse/ Schutzanalyse/ Potenzialanalyse

Eine Risikoanalyse soll einen passgenauen Schutz durch individuell auf die Erfordernisse unserer Gemeinde abgestimmte Maßnahmen bewirken. Strukturelle Risiken sollen erkannt und benannt werden. Es sollen Standards definiert werden, anhand derer die Fortschreibung des Schutzkonzepts erfolgen kann.

Die Risikoanalyse soll nach Möglichkeit mit einer externen Kraft erfolgen, um ‚blinden Flecken‘ vorzubeugen. Desweiteren wird die Risikoanalyse partizipativ erstellt; dadurch haben wir die Möglichkeit, Risiken aus verschiedenen Perspektiven wahrzunehmen.

Zur Risikoanalyse gehört auch die Reflektion vergangener Ereignisse mit der Fragestellung  „Was ist passiert und was können wir daraus lernen?“

Das gleiche gilt für die Schutzanalyse: „Welche Schutzmaßnahmen können wir ableiten?"

Und für die Potenzialanalyse: „Was haben wir gelernt und welche Maßnahmen greifen bereits?“

Es können nicht alle Risiken ausgeschlossen werden, wohl aber ein Großteil erkannt, benannt und eingeschätzt. Voraussetzung für eine tragfähige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist eine vertrauensvolle, zwischenmenschliche Beziehung zwischen den Mitarbeitern und den Kindern und Jugendlichen. Dabei soll der Umgang mit Nähe und Distanz stets achtsam, professionell und konsequent grenzwahrend durch die Mitarbeiter gestaltet werden.

Risiko-, Schutz- und Potentialanalyse sollen alle Beteiligten in ihrer Wahrnehmung kritischer Situationen sensibilisieren und sie zu konsequentem Handeln in Risikosituationen ermutigen und befähigen. Dies erfordert eine transparente Kommunikation zwischen allen Verantwortlichen.

Bewährte Arbeitshilfen zur fortlaufenden Risiko-, Schutz- und Potentialanalyse:

 

2.3 Personal

2.3.1 Voraussetzungen zur Mitarbeit

In der Kinder- und Jugendarbeit und im kinder- und jugendnahen Bereich unserer Kirchengemeinde werden ausschließlich persönlich geeignete und fachlich qualifizierte Mitarbeiter beschäftigt. Einschlägig vorbestrafte Personen dürfen nach §72a SGB VIII nicht beschäftigt werden. Mitarbeiter müssen zu Beginn ihrer Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis nach BZRG §30a vorlegen; für bestehende Arbeitsverhältnisse wird der Nachweis nachträglich verlangt. Das erweiterte Führungszeugnis ist nach fünf Jahren erneut vorzulegen. Pastoren sollen vor Beginn ihrer Tätigkeit und auf Nachfrage ebenfalls ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Kosten trägt die Kirchengemeinde. Weitere Voraussetzung für die aktive verantwortliche Mitarbeit in der Kinder- und Jugendarbeit und im kinder- und jugendnahen Bereich ist die Abgabe einer Selbstverpflichtungserklärung, s. 2.6. Das Verfahren wird durch die Verwaltungsvorschrift Nr. 1.100-540 der Nordkirche geregelt.

Trägervereinbarung mit dem Kreis Stormarn nach §72a SGB VIIIhttps://kirche-ahrensburg.de/fileadmin/user_upload/baukaesten/Baukasten_KG_Ahrensburg/Dokumente/Schutzkonzept-Anlage5_Tragervereinbarung-72a-SGB-VIII.pdf

Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis nach §30a BZRG (Bescheinigung)https://www.ahrensburg.de/media/custom/2603_1303_1.PDF?1504074888

Bei der Personalabteilung des Kirchenkreises Hamburg-Ost wird jährlich eine Mitteilung über angeforderte und vorgelegte erweiterte Führungszeugnisse abgefragt. Selbstverpflichtungserklärung für Mitarbeiter https://kirche-ahrensburg.de/fileadmin/user_upload/baukaesten/Baukasten_KG_Ahrensburg/Dokumente/Schutzkonzept-Anlage12_2018_Selbstverpflichtungserklarung.pdf

Verwaltungsvorschrift Nr. 1.100-540 der Nordkirche

 

2.3.2 Fortbildungen für Mitarbeiter

Alle Mitarbeiter sollen regelmäßig an internen und externen Fortbildungen teilnehmen, die Prävention und Intervention im Kontext von sexualisierter Gewalt zum Thema haben und insbesondere pädagogische, psychologische, juristische oder sozialmedizinische Fragestellungen behandeln. Die Mitarbeiter sollen dadurch zur besseren Wahrnehmung von Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten befähigt werden und Handlungskompetenzen für ihre Verantwortungsbereiche sowie Kenntnisse über den aktuellen Wissensstand, Methoden, Verordnungen und Gesetze erwerben und sich fachlich austauschen.

Unsere Kirchengemeinde erstellt einen Fortbildungsplan und dokumentiert die regelmäßige Teilnahme der Mitarbeiter an Schulungen zu den genannten Themenbereichen sowie zur Selbstverpflichtungserklärung.

Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit und im kinder- und jugendnahen Bereich werden regelmäßig in geeigneter und altersgemäßer Form auf ihre besondere Verantwortung hingewiesen und geschult. Die Teilnahme an Schulungen und Fortbildungen und die Abgabe und Einhaltung einer Selbstverpflichtungserklärung sind für alle Mitarbeiter verbindlich. Unabhängig von diesen internen Maßnahmen werden die angehenden Jugendgruppenleiter (JGLs) im Rahmen ihrer Ausbildung extern in den JGL-Grundkursen in der Thematik geschult.

Selbstverpflichtungserklärung für Mitarbeiter

In der Regel erfolgt die Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter in Form von zwei, bzw. drei Stufen:

  1. Angehende Teamer bis einschließlich 15 Jahre, die an dem Teamerkurs der Ev. Jugend Ahrensburg teilnehmen, besuchen das Seminar „Umgang mit Nähe und Distanz“, um für das Thema sensibilisiert zu werden und Kompetenzen in diesem Kontext zu erwerben.
  2. Ehrenamtliche Mitarbeiter ab 16 Jahren besuchen das Seminar „Grenzgebiete“, das weiterführende Inhalte zum Thema vermittelt und die Selbstverpflichtungserklärung, bzw. Verhaltenskodizes thematisiert.
  3. Für Mitarbeiter ab 27 Jahren wird zurzeit ein angemessenes Format entwickelt.

 

Beispiele für mögliche Fortbildungen in Zusammenarbeit u.a. mit dem Kirchenkreis HH-Ost, der Arbeitsstelle Ev. Jugend, dem Jugendpfarramt der Nordkirche oder dem Kreis Stormarn:

  • -          Vortragsveranstaltungen, Referate, Seminare, Fachtagungen, Wochenendkurse
  • -          Filme, Rollenspiele, Theaterarbeit
  • -          Fachliteratur, Informationsmaterial
  • -          Gesprächsrunden zum Austausch von Wahrnehmung, Beurteilung und Bewältigung von Auffälligkeiten bei der Arbeit mit Gruppen oder einzelnen Kindern/ Jugendlichen (Supervision)
  • -          Gesprächsrunden zum Austausch der eigenen Befindlichkeit der Mitarbeiter, Klärung von Differenzen untereinander, ggf. auch mit Mitarbeitern anderer Einrichtungen oder Gemeinden im Kirchenkreis (kollegiale Beratung)

Leitfaden für Jugendgruppenleiter „Irgendetwas stimmt da nicht“ → s. Anlage 20

Checkliste Freizeiten, Fragen zur Prävention → s. Anlage 21

 

2.4 Infoveranstaltungen für Kinder, Jugendliche und Eltern

2.4.1 Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche sollen im Rahmen von Informationsveranstaltungen und mit anderen öffentlichkeitswirksamen Mitteln, z.B. durch Aushänge, Artikel im Kirchenblatt, Flyer, Briefe usw. über ihre Rechte informiert werden und in ihrer Entwicklung zu selbstbestimmten, selbstbewussten und eigenverantwortlich handelnden Menschen begleitet und unterstützt werden. Eltern sollen nach Möglichkeit in Informationsveranstaltungen einbezogen werden.

Kinder und Jugendliche sollen in der Kirchengemeinde erfahren, dass sie gegenüber Gleichaltrigen, Älteren und Erwachsenen Rechte haben im Sinne von:

mein Körper gehört mir; ich bin wie ich bin und das ist o.k.; ich habe ein Recht, nein zu sagen; ich darf Geheimnisse weitererzählen; ich bin stark; keiner darf mir Angst machen; ich darf auch mal schwach und ängstlich sein; ich habe ein Recht auf Hilfe

Infoveranstaltungen sollen altersgemäß und methodisch vielfältig durchgeführt werden, z.B. durch theaterpädagogische Ansätze: Theatergruppen einladen; Theaterprojekte für Kinder und Jugendliche initiieren usw.

Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit und im kinder- und jugendnahen Bereich veranstalten vor besonderen Aktivitäten, z.B. vor Jugendfreizeitfahrten, Konfirmandenfahrten, Kinderchorreisen, Kinderbibeltagen usw. Informationsveranstaltungen für Teilnehmende und Eltern. Bei allen Infoveranstaltungen, Gruppenstunden und sonstigen Zusammenkünften soll

  • -          ein offener Austausch gefördert und eine angemessene Reflexion ermöglicht werden
  • -          über Beschwerdemöglichkeiten (z.B. „Feedback-Box/Kummerkasten“) informiert werden
  • -          Ansprechpartner in Kirchengemeinde, Kirchenkreis, Kommune benannt werden
  • die Selbstverpflichtungserklärung, bzw. geltende Verhaltenskodizes erläutert werden

 

2.4.2 Eltern

Unsere Kirchengemeinde setzt sich in der Kinder- und Jugendarbeit und im Kinder- und jugendnahen Bereich für eine offene Kommunikation mit Eltern ein. Ein Meinungsaustausch auf freiwilliger Basis soll gefördert werden damit Vertrauen entstehen und wachsen kann. Eltern sollen ermutigt werden, eigene Wahrnehmungen mitzuteilen, Ungereimtheiten zu hinterfragen und sich aktiv in die Umsetzung des Schutzkonzepts einzubringen. Die Mitarbeiter stellen Informationsmaterial bereit und stehen für Beratungsgespräche zur Verfügung, bei Bedarf wird der Kontakt zu Beratungsstellen vermittelt.

 

2.5 Partizipation von Kindern und Jugendlichen

Unsere Kirchengemeinde begrüßt, fördert und gewährleistet die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß Artikel 12 der Verfassung der Nordkirche: „Kinder und Jugendliche sind in allen Belangen, die ihre Lebenswelt in der Kirche betreffen, an der Entscheidungsfindung in angemessener und altersgerechter Form zu beteiligen.“

Das Recht auf Partizipation zeigt einen grundlegenden Wandel auf in der Wahrnehmung von Kindern und Jugendlichen: Sie werden als aktive und gleichwertige Mitglieder von Kirche und Gesellschaft respektiert, die ihre Rechte eigenständig ausüben.

Nach Roger Hart und Wolfgang Gernert können 9 Stufen der Beteiligung unterschieden werden: „Fremdbestimmung, Dekoration, Alibi-Teilhabe, Teilhabe, Informiert, Mitwirkung, Mitbestimmung, Selbstbestimmung, Selbstverwaltung.“

‚Partizipation als Stufenmodell‘ in ‚Punktum – Themenheft Partizipation, 04/2009‘, S. 9 u.a. Beiträge

Die Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen, ihre eigene Meinung zu äußern und sich aktiv an der Gestaltung ihrer Lebenswelt in der Kirchengemeinde zu beteiligen, ist eine Bereicherung:

-          Kinder und Jugendliche bringen ihre spezifischen Erfahrungen, Erwartungen und Wünsche ein, zum Beispiel bei der Entwicklung von Konzepten der Kinder- und Jugendarbeit, die von Erwachsenen womöglich gar nicht in Erwägung gezogen werden.

-          Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gestaltung ihrer Lebenswelt fördert ihre Entwicklung zu sozial kompetenten Persönlichkeiten und trägt damit ins-gesamt zu einem guten Miteinander in der Kirchengemeinde und in der Gesellschaft bei.

-          Kinder, die ihre Rechte kennen und einfordern, sind weniger dem Risiko ausgesetzt, von Erwachsenen misshandelt, ausgebeutet oder Opfer sexualisierter Gewalt zu werden.

Kinder und Jugendliche beteiligen sich aktiv und verantwortlich am Leben unserer Kirchengemeinde. Die Kinder- und Jugendarbeit ist bei uns in der Evangelischen Jugend Ahrensburg als gemeindeinterner Jugendverband mit eigener Satzung auf der Grundlage der Nordelbischen Jugendordnung organisiert. Sie gestaltet ihre Gemeinschaften und ihr Handeln in den ihr gemäßen Formen z.B. in Jugendkreisen und offener Jugendarbeit, in Jugendgottesdiensten und Freizeiten, in Aktionsgruppen und Projekten. Sie vertritt sich im kirchlichen, gesellschaftlichen und politischen Leben durch ihr Leitungsgremium, den Jugendausschuss, selbst. Kinder und Jugendliche vertreten ihre Interessen im Jugendausschuss, die ehrenamtlichen Mitarbeiter sind in der Jugendgruppenleiterrunde organisiert.

Arbeitshilfe Partizipation  (z.Zt. nicht online verfügbar)

Satzung des Jugendausschusses der Ev. Jugend Ahrensburghttps://kirche-ahrensburg.de/fileadmin/user_upload/baukaesten/Baukasten_KG_Ahrensburg/Dokumente/Schutzkonzept-Anlage14_SatzungJugendausschuss-Ev-JugendAhrensburg.pdf

 

2.6 Verhaltenskodex

In unserem Verhaltenskodex für Mitarbeiter im kinder- und jugendnahen Bereich sind Regeln formuliert, wie wir in unserer Gemeinde miteinander umgehen möchten. Grundlage unseres Verhaltenskodex ist eine Selbstverpflichtungserklärung, die im Wortlaut bereits seit 2011 in der Nordelbischen Kirche/ Nordkirche eingeführt, im Präventionsgesetz verankert und durch eine Verwaltungsvorschrift verbindlich ist. Die darin genannten Regelungen dienen den Mitarbeitern als Orientierungsrahmen für ihren grenzachtenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Durch einen offenen und transparenten Umgang soll ein Klima geschaffen werden, in dem die Inhalte der Selbstverpflichtungserklärung gegenseitig eingefordert werden.

Ziel unseres Verhaltenskodex ist es:

  • -          Kinder und Jugendliche vor Grenzverletzungen und sexueller Gewalt zu schützen
  • -          Mitarbeitern Handlungssicherheit im Alltag zu geben und die Positionierung gegenüber Grenzverletzungen und sexueller Gewalt zu erleichtern
  • -          Mitarbeiter vor falschem Verdacht zu schützen
  • -          Die Grauzone zwischen normalem und grenzüberschreitendem Verhalten zu minimieren
  • -          Grenzverletzungen früher wahrzunehmen, zu benennen und sich Hilfe zu holen
  • -          Ein fachlich adäquates Nähe-Distanz-Verhältnis, auf der Grundlage eines respektvollen Umgangs und einer offenen Kommunikationskultur gegenüber Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten
  • -          Regelmäßige das eigene Verhalten zu reflektieren und einen professionellen Umgang mit Nähe und Distanz zu pflegen und fördern

Die Mitarbeiter sollen dabei stets klar, konsequent und fehlerfreundlich bleiben, denn Regelverstöße können vorkommen!

Unterschriebene Selbstverpflichtungserklärungen verbleiben grundsätzlich beim Unterzeichnenden, eine Kopie wird in der Kirchengemeinde aufbewahrt.

Ergänzend zur Selbstverpflichtungserklärung können einzelne Gruppen eigene Verhaltenskodizes, die auf ihre jeweiligen Anforderungen zugeschnitten sind, miteinander entwickeln und verabreden.

Regelübertretungen bzw. die Nichtbeachtung von Verhaltenskodizes bewirken Konsequenzen, über deren Art, Umfang und Durchsetzung die Verantwortlichen aus den Gruppen, der Jugendleiterrunde, dem Jugendausschuss oder dem Kirchengemeinderat jeweils gemeinschaftlich beraten und entscheiden.

Selbstverpflichtungserklärung für Mitarbeiter

Arbeitshilfe zur Erstellung von Verhaltenskodizes (z.Zt. nicht online verfügbar)

Verhaltenskodex der Evangelische Jugend (EVJ) - Stand 16.3.2023

Persönliche Erklärung von Mitarbeitenden - Stand 5.12.2023

 

Leitfaden für Jugendgruppenleiter „Irgendetwas stimmt da nicht“

Checkliste Freizeiten, Fragen zur Prävention

 

2.7 Handlungsplan/ Verfahrensregeln

Wir gewährleisten, dass wir jeden Hinweis auf Grenzverletzungen oder sexualisierte Gewalt ernstnehmen und mit besonderer Sorgfalt nach fachlichen Standards bearbeiten. Hierbei werden sowohl die gesetzlichen Verfahrensregeln als auch z.B. die Vorgaben des Seelsorgegeheimnisses, bzw. von gesetzlichen Schweigepflichten beachtet. Gleiches gilt für die Weitergabe von Informationen und Daten an kirchliche oder andere Stellen.

 

Mitarbeitende sind bei Kenntnisnahme jeglicher Form sexualisierter Gewalt gemäß §6 Präventionsgesetz der Nordkirche (Meldepflicht) verpflichtet, unverzüglich die unabhängige Meldebeauftragte des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost, Frau Jette Heinrich, 040/519000472, 0176/19519896, j.heinrich@kirche-hamburg-ost.de, darüber zu informieren. Sie berät und unterstützt dabei, Unklarheiten und Vermutungen zu sortieren, eine mögliche Gefährdung einzuschätzen, Schutzmaßnahmen zu ergreifen und zu etablieren. Ein erster Kontakt kann auch anonym erfolgen. Das Meldeverfahren ist in dem Verfahrensplan für haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitende bei Kenntnisnahme jeglicher Form von sexualisierter Gewalt, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und allen anderen Formen von Gewalt“ beschrieben:

 

Neu: "Verfahrensplan für haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeitende bei Kenntnisnahme jeglicher Form von sexualisierter Gewalt, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und allen anderen Formen von Gewalt“. Diese Handreichung soll Mitarbeitende unserer Kirchengemeinde befähigen, angemessen auf Kindeswohlgefährdung und andere Formen von Gewalt zu reagieren und ggf. ein geordnetes Verfahren in Gang zu setzen. 

 

1.      Bei Missbrauchsvorwürfen gegen haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeiter gilt für uns der in dem Verfahrensplan-Leitfaden „Ernstfall Missbrauch. Erste wichtige Schritte“ des Kirchenkreises Hamburg-Ost  beschriebene Verfahrensweg.

Verfahrensplan-Leitfaden „Ernstfall Missbrauch. Erste wichtige Schritte“
 

2.      Wir haben mit dem Kreis Stormarn eine Trägervereinbarung gemäß §8a SGB VIII zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung geschlossen, in der die Wahrnehmung und die Verfahrensregeln des Schutzauftrags beschrieben sind.

Trägervereinbarung mit dem Kreis Stormarn gemäß §8a SGB VIII

Leitfaden des Kreises Stormarn: Verdacht auf sexuelle Gewalt

Leitlinien zum Verfahren bei Kindeswohlgefährdung im Kreis Stormarn

Verzeichnis der insoweit erfahrenen Fachkräfte im Kreis Stormarn

Unsere Kirchengemeinde benennt zwei Personen, die gegenüber dem Kreis Stormarn im Fall vermuteter oder tatsächlicher Kindeswohlgefährdung als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

Der Kirchengemeinderat beruft Pastorin Elisabeth Fischer-Waubke als erste Ansprechperson gegenüber dem Kreis Stormarn und Klaus Fuhrmann, Jugendkoordinator, als zweite Ansprechperson gegenüber dem Kreis Stormarn.

Leitfaden für Jugendgruppenleiter „Irgendetwas stimmt da nicht“

Checkliste Freizeiten, Fragen zur Prävention

Arbeitshilfe Handlungspläne (z.Zt. nicht online verfügbar)

Handlungs- und Kommunikationsplan in der Nordkirche

 

2.8 Ansprechpersonen/ Beschwerdestellen

Beschwerden in persönlichen Angelegenheiten sollen in unserer Kirchengemeinde als konstruktive Kritik wahrgenommen werden, die auf Missstände hinweisen und dazu beitragen können, diese zu beseitigen. Beschwerden sollen in eigens dafür entwickelten Verfahren angenommen werden, damit Missstände, u.a. auch Vermutungen über sexualisierte Gewalt oder andere Formen der Kindeswohlgefährdung, möglichst früh bekannt und bearbeitet werden. Beschwerdeverfahren machen deutlich, wie mit Kindern, Jugendlichen, Eltern, anderen Gemeindemitgliedern und Mitarbeitern in der Kirchengemeinde umgegangen wird, die sich in persönlichen Angelegenheiten beschweren. Beschwerdeverfahren zählen nach dem Bundeskinderschutzgesetz, §45 Absatz 2 SGB VIII, zu den Voraussetzungen der Betriebserlaubnis einer Einrichtung.

 

Bei Kenntnisnahme jeglicher Form von sexualisierter Gewalt sind Mitarbeitende gemäß 36 Präventionsgesetz der Nordkiche (Meldepflicht) verpflichtet, unverzüglich die unabhängige Meldebeauftragte des Ev.-Luth. Kirchenkreises Hamburg-Ost, Frau Jette Heinrich, 040/519000472, 0176/19519896, j.heinrich@kirche-hamburg-ost.de, darüber zu informieren.

 

Der Kirchengemeinderat beauftragt eine Arbeitsgruppe, ein Beschwerdeverfahren zu entwickeln und beruft zwei Personen zu ‚Beschwerdemanagern‘.

Der Kirchengemeinderat beruft Brigitte Kowalzick und Dr. Elisabeth Tuch zu internen Ansprechpersonen, d.h. Beschwerdemanagerinnen, um auf vermutete oder offensichtliche Kindeswohlgefährdungen sicher und schnell reagieren zu können.

Beschwerdeverfahren für die Ev.-Luth. KG Ahrensburg

Bundeskinderschutzgesetz

Arbeitshilfe Beschwerdemanagement  (z.Zt. nicht online verfügbar)

 

Ansprechpersonen in der Kirchengemeinde

Kinder, Jugendliche, Eltern, andere Gemeindemitglieder und Mitarbeiter haben das Recht, sich jederzeit in persönlichen Angelegenheiten an die Pastoren, die pädagogischen Mitarbeiter, an die ‚Beschwerdemanager‘ oder an die Gemeindeleitung zu wenden und sich über Missstände zu beschweren. Dies kann im direkten persönlichen Gespräch, telefonisch oder schriftlich aber auch z.B. über Beschwerdeformulare oder eine „Feedback-Box/Kummerkasten“ erfolgen; ebenso in Feedbackrunden oder in Gruppenstunden oder über Umfragen. Beschwerden in persönlichen Angelegenheiten werden ernst genommen, bearbeitet, ggf. weitergeleitet und gemeldete Missstände so schnell wie möglich ausgeräumt.

Beschwerdeverfahren für die Ev.-Luth. KG Ahrensburg

Arbeitshilfe Beschwerdemanagement (z.Zt. nicht online verfügbar)

Weitere Beschwerde-, bzw. Beratungsstellen

-       Die Nordkirche hat die Beratungsstelle Wendepunkt e.V. beauftragt, als ‚UNA - Unabhängige Ansprechstelle für Menschen, die in der Nordkirche sexuelle Übergriffe erlebt oder davon erfahren haben‘  zu fungieren. UNA berät unabhängig und kostenlos.

-       Unsere Kirchengemeinde kooperiert mit verschiedenen Fach- und Beratungsstellen, bzw. strebt eine Kooperation mit weiteren Beratungsstellen an, die als externe Stellen ebenfalls Beschwerden über Missstände in unserer Kirchengemeinde entgegennehmen.

Verzeichnis der Kooperationspartner und weiterer Fach- und Beratungsstellen 

Ansprechpersonen bei Verfahren nach § 8a SGB VIII

Für den Kontakt zwischen der Kirchengemeinde und dem Kreis Stormarn in Verfahren zu Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII benennt unsere Kirchengemeinde zwei Ansprechpersonen, s. 2.7, die nicht identisch mit den ‚Beschwerdemanagern‘ sein müssen.

Neu: Der Kirchengemeinderat beruft Pastorin Elisabeth Fischer-Waubke zur ersten Ansprechperson gegenüber dem Kreis Stormarn und Klaus Fuhrmann, Jugendkoordinator, zur zweiten Ansprechperson gegenüber dem Kreis Stormarn.

Trägervereinbarung mit dem Kreis Stormarn gemäß §8a SGB VIII

 

 

 

Anlagen zum Schutzkonzept

1 Präventionsgesetz der Nordkirche und weitere Anlagen (Nordkirche)

1.1 Artikel der Ev. Zeitung zur Einführung des Präventionsgesetzes in der Nordkirche (Evangelische Zeitung)

2 Vereinbarung der EKD mit dem UBSKM (EKD)

3 Bundeskinderschutzgesetz (Bundesregierung)

4 Trägervereinbarung §8a SGB VIII (Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ahrensburg)

5 Trägervereinbarung §72a SGB VIII (Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ahrensburg)

6 Verzeichnis der Kooperationspartner und weiterer Fach- und Beratungsstellen (Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ahrensburg)

6.1 Literaturvorschläge (Fachstelle Prävention der Hamburger Kirchenkreise)

7 Broschüre der EKD „Das Risiko kennen - Vertrauen sichern“ (EKD)

7.1 Risikoanalyse der Kirchengemeinde (Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ahrensburg)

7.2 Arbeitsbogen Strukturanalyse

8 Arbeitshilfe Risikoanalyse (Fachstelle Prävention der Hamburger Kirchenkreise, aktuell nicht online verfügbar)

8.1 Checkliste zur Unterstützung einer Risikoanalyse (Evangelische Landeskirche in Württemberg)

9 Verwaltungsvorschrift Nr. 1.100-540 der Nordkirche (Nordkirche)

10 Gesetz über den Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis (Bundesregierung)

11 Bescheinigung nach §30a BZRG (Stadt Ahrensburg)

12 Selbstverpflichtungserklärung für Mitarbeitende(Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ahrensburg)

12.1 Verhaltenskodex der Evangelischen Jugend

12.2 Persönliche Erklärung von Mitarbeitenden

13 Arbeitshilfe Partizipation (Fachstelle Prävention der Hamburger Kirchenkreise, aktuell nicht online verfügbar)

13.1 Partizipation als Stufenmodell (Seite 9, Landesjugendring Hamburg)

14 Satzung des Jugendausschusses der Ev. Jugend Ahrensburg (Evangelische Jugend Ahrensburg)

15 Arbeitshilfe zur Erstellung von Verhaltenskodizes (Fachstelle Prävention der Hamburger Kirchenkreise, aktuell nicht online verfügbar)

16 Verfahrensplan-Leitfaden „Ernstfall Missbrauch. Erste wichtige Schritte“ (Fachstelle Prävention der Hamburger Kirchenkreise)

16.1 Verfahrensplan für Mitarbeitende der KG Ahrensburg (Ev.-Luth. Kirchengemeinde Ahrensburg)

17 Leitfaden des Kreises Stormarn: Verdacht auf sexuelle Gewalt (Kreis Stormarn)

18 Leitlinien zum Verfahren bei Kindeswohlgefährdung im Kreis Stormarn (Kreis Stormarn)

19 Verzeichnis der insoweit erfahrenen Fachkräfte im Kreis Stormarn (Kreis Stormarn)

20 Leitfaden für Jugendgruppenleiter „Irgendetwas stimmt da nicht“ (Hessischer Jugendring)

21 Checkheft Freizeiten, Fragen zur Prävention (Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V., Jugendpfarramt in der Nordkirche)

22 Arbeitshilfe Handlungspläne (Fachstelle Prävention der Hamburger Kirchenkreise, aktuell nicht online verfügbar)

23 Handlungs- und Kommunikationsplan in der Nordkirche (Nordkirche)

24 Arbeitshilfe Beschwerdemanagement (Fachstelle Prävention der Hamburger Kirchenkreise, aktuell nicht online verfügbar)

24.1 Beschwerdeverfahren, intern/extern (Evangelische Jugend Ahrensburg)

 

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